Widerruf EU-Zulassung Pralsetinib
Der pharmazeutische Hersteller von Pralsetinib (GAVRETO®) hat aus wirtschaftlichen Gründen entschieden, das Präparat zukünftig nur noch außerhalb der EU zu vertreiben. Er hat daher um einen Widerruf der EU-Zulassung gebeten, dem die EMA im Oktober 2024 zugestimmt hat. Vorausgegangen war eine negative Nutzenbewertung des IQWiG.
Pralsetinib war zugelassen zur Therapie des nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinoms (NSCLC) mit RET-Fusion. Zukünftig steht Pralsetinib somit nur noch als Import aus den USA oder Kanada zur Verfügung.
Welche Alternativen gibt es?
Zur Therapie des NSCLC mit RET-Fusion steht aktuell nur noch ein weiterer Wirkstoff als zugelassene Therapie zur Verfügung: Selpercatinib (Retsevmo®). Selpercatinib ist beim fortgeschrittenen RET-Fusions-positiven nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) als Erstlinientherapie zugelassen.
Quellen:
Mitteilung der EMA zum Widerruf von Pralsetinib. Zugriff: 09.07.2025. https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/gavreto
Fachinformation Retsevmo®, April 2025, Zugriff: 09.07.2025. https://www.fachinfo.de